19/03/2020 /
/Das Gesundheitsministerium hat am 19. März neue Vorgaben und Richtlinien veröffentlicht, wie mit an Corona erkrankten Schwangeren, Gebärdenden Frauen, deren Partnern und dem Neugeborene umzugehen ist.
In Zukunft müssen alle Gebärdende bei der Einweisung in ein Krankenhaus auf Corona getestet werden.
Sollte der Test einer Schwangeren Positiv ausfallen müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen getätigt werden. Das Gesundheitspersonal muss in diesem fall Schutzmasken und andere Schutzausrüstung tragen. Die Schwangere muss auch eine Schutzmaske tragen.
Sollte der verdacht bestehen das eine Gebärdenden Frauen infiziert ist, wird diese aus einem Vorsichtigkeitsprinzip heraus so behandelt als würde eine bestätigte infektion vorliegen bis diese be- oder entkräftet werden kann.
Ausserdem gilt:
Eine infiziere Begleitperson kann nicht zur Geburt mitkommen. Dies gilt auch bei Personen die ein noch unbestätigter Verdachtsfall sind.
Ein erkrankter Partner muss sich außerdem vom Neugeborenen Fernhalten bis dieser/diese für mindestens 48 Stunden symptom frei ist.
Krankenhäuser vordern ausserdem auf, bei Geburten die begleitenden Personen auf den Partner zu begrenzen, um die Gefahr einer Ansteckung zu reduzieren.
Sollte die Mutter Covid-19 positiv sein, so wird sie nicht vom Neugeborenen getrennt, es sei denn ihr zustand erfordert weiterreichende Behandlungsmaßnahmen. Sollte die Mutter Covid-19 positiv sein aber keine weitere Behandlungsmaßnahmen brauchen so wird Empfohlene Mutter und Kind schnellst möglich nachhause zu entlassen. Eine ausführliche Beratung der Mutter, wie Sie sich richtig um das Wohl und die Gesundheit des Kindes kümmern kann, wird ihr zur verfügung gestellt.
Corona Erkrankten Müttern ist das Stillen des Neugeborene gestattet. Es wird aber empfohlen die Brust vor dem Stillen sorgfältig mit Wasser und Seife zu waschen sowie eine Maske zu tragen. Außerdem wird regelmäßiges Hände waschen oder benutzen von Desinfektionsmitteln empfohlen.
Wichtige Ultraschall untersuchungen zur Erkennung von z.B. Down-Syndrom werden weiterhin durchgeführt. Es ist zu erwarten das Geburtsvorbereitungen abgesagt werden und das Termine mit Hebammen nur Telefonisch statfinden können. Die dringlichsten Hebammentermine und Ultraschalluntersuchungen werden auch weiter wie gewohnt durchgeführt, aber um die Ansteckungsgefahr zu verringern ohne Begleitung.
Krankenhäuser werden weiter Geburten durchführen. Es braucht sich also niemand darüber sorgen zu machen das einem ein Krankenhausaufenthalt bei einer Geburt verwehrt werden könnte, dies wird nicht geschehen.
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